Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande, wenn der Mieter das Angebot schriftlich oder mündlich angenommen hat und die schriftliche Reservationsbestätigung vom Vermieter erhalten hat.

Das Angebot, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche integrierenden Bestandteil des Angebots bilden, sowie die Reservationsbestätigung enthalten alle getroffenen Abmachungen. Bei Abweichungen zwischen dem Angebot und der Reservationsbestätigung, gehen die Bestimmungen der Reservationsbestätigung vor.

Eine von Mietinteressenten an den Vermieter mündlich, schriftlich oder elektronisch über die Webseite des Vermieters adressierte Buchungsanfrage ist nicht verbindlich.

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

Mindestbuchungsdauer

Es besteht eine Mindestbuchungsdauer für das Mietobjekt. Diese beträgt in der Hochsaison 7 Tage, in der Zwischensaison 4 Tage.

Mietzins, Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Der in der Reservationsbestätigung aufgeführte Mietzins versteht sich in CHF und ist mit Ausnahme von zulässigen Preisänderungen gemäss diesen AGB verbindlich. Im Mietzins inbegriffen sind Heizung, Kalt-und Warmwasser, Stromverbrauch, Bett-, Frotte- und Küchenwäsche sowie die Endreinigung des Mietobjekts (die Nebenkosten).

Mietzinse variieren je nach Saison.

Der Mietzins versteht sich exklusive Gäste- / Kurtaxen und allfällige übrige staatlich auferlegte Gebühren (die Gebühren). Die Angabe der Gebühren in der Reservationsbestätigung sind Richtangaben und können Änderungen unterliegen. Der Mieter verpflichtet sich, die Gäste- / Kurtaxen gemäss den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten. Diese werden direkt zusammen mit dem Mietzins in Rechnung gestellt.

Dem Mieter steht es frei, den Mietzins (inkl. Nebenkosten) und die Gebühren in EUR zu begleichen - dies zum am Tag der Überweisung geltenden Währungskurs.

Der Vermieter unterliegt für die Vermietung des Mietobjekts nicht der Mehrwertsteuer.

Preisänderungen

Im Falle von neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben (z.B. Gäste- / Kurtaxen usw.) oder bei eindeutigen Schreib- oder Druckfehlern kann der Mietzins oder die Gebühren gemäss Reservationsbestätigung angepasst werden.

Zusatzleistungen

Nicht in der Reservationsbestätigung aufgeführte Zusatzleistungen sind nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäss Absprache mit dem Vermieter direkt vor Ort zu bezahlen.

Rücktritt vom Mietvertrag oder Nicht-Erscheinen

Möchte der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, muss er dies dem Vermieter schriftlich anzeigen. Es gilt Folgendes:

  • Rücktritt bis 60 Tage vor Anreisetag: Rückzahlung der bereits geleisteten Mietzinszahlung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-
  • Rücktritt 59 bis 0 Tage vor Anreisetag / Nicht-Erscheinen: 100% des Mietzinses ist geschuldet. Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ersatzmieter für das Mietobjekt zu suchen. Sollte das Mietobjekt aber anderweitig vermietet werden können, wird dem Mieter der Mietzins rückerstattet. Der Mieter darf einen Ersatzmieter vorschlagen, der die Buchungsbedingungen gemäss Mietvertrag vollumfänglich übernimmt. Der Vermieter darf den Ersatzmieter aus guten Gründen ablehnen.

Massgebend zur Berechnung des Rücktrittsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Für die Bearbeitung des Rücktritts oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten und können mit allfälligen bereits geleisteten An- und Teilzahlungen verrechnet werden.

Übergabe, Benützung und Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbliert und eingerichtet an die Mieter übergeben. Reklamationen betreffend das Mietobjekt (inkl. Inventar) sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt beim Vermieter oder dessen Beauftragten anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt (inkl. Inventar) als einwandfrei und in vollständigem Zustand übergeben.

Das Mietobjekt ist vom Mieter während der gesamten Mietdauer mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl (inklusive Kinder) belegt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Mietobjekt an Dritte weiterzugeben. Die Untervermietung des Mietobjekts ist strikt untersagt.

Das Rauchen ist in der ganzen Wohnung untersagt. Haustiere sind nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter sofort zu melden. Eigenmächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung des Mietobjekts zu verändern oder Anschriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters anzubringen. Die Ferienwohnung dient ausschliesslich zu Ferienzwecken. Die Nutzung zur Erbringung von jeglicher Art von Gewerbe oder Dienstleistungen ist verboten. Werden vom Mieter ansteckende Krankheiten eingeschleppt, so ist die Ferienwohnung auf seine Kosten zu desinfizieren.

Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt (inkl. Inventar) in ordnungsgemässem Zustand, besenrein und mit abgezogener Bettwäsche, zurückzugeben und sämtliche übergebene Schlüssel an den Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben.

Bei unüblich starker Verschmutzung des Mietobjekts werden die Aufwände, welche eine übliche Endreinigung übersteigen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für abhandengekommene Schlüssel sind vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen. Bei einem Schlüsselverlust ist der Vermieter berechtigt, alle betreffenden Schlösser und Schlüssel auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

Haftung des Mieters

Für Schäden am Mietobjekt (inkl. Inventar) oder Verlust von Einrichtungsgegenständen während der Dauer des Mietverhältnisses haftet der Mieter vollumfänglich. Diese Schäden/Verluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt und müssen von diesem in bar vergütet werden. Ein Ersatz in natura ist nicht zulässig.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb seines Machtbereichs liegende Umstände oder durch höhere Gewalt, wie z.B. Strom- und Wasserunterbrüche etc., die das Mietverhältnis irgendwie beeinträchtigen, nicht haftbar gemacht werden. Dagegen wird der Vermieter gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig, wenn dieser das Mietobjekt nicht gemäss seinen Angaben zur Verfügung stellt.

Datenschutz

Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter und dessen Mitreisende bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Mitreisenden an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung deren Rechte zu beauftragen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen ist Klosters ausschliesslicher Gerichtsstand; anwendbar ist schweizerisches materielles Recht.